
Hier werden die entscheidenden Weichen für die Zukunft unserer Kirchgemeinde gestellt.
Stimmberechtigt sind alle in Ittigen und Worblaufen wohnenden evangelisch-reformierten Gemeindeglieder. Die Stimmberechtigung wird anhand des Stimmrechtsregisters direkt bei der Teilnahme an der Versammlung festgestellt.
Ebenfalls herzlich willkommen heissen wir alle (ohne Stimmrecht), die sich unserer Kirchgemeinde verbunden fühlen und diese mittragen helfen.
Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 26. Juni 2022
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 26. Juni 2022 im Kirchlichen Zentrum Ittigen
ca. 11.00 Uhr im Anschluss an den Gottesdienst
Traktanden
1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 28. November 2021
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2021
3. Pfrundland: Beschluss über Baurechtsvertrag, Grundstückvereinigung und Grundpfandverschreibung
4. Verabschiedung Ratsmitglied
5. Wahl neue Ratsmitglieder
6. Orientierung über Aktualitäten
7. Verschiedenes
Stimmberechtigt sind alle in Ittigen und Worblaufen wohnhaften evangelisch-reformierten Gemeindeglieder. Die Stimmberechtigung wird anhand des Stimmrechtsregisters direkt bei der Teilnahme an der Versammlung festgestellt. Ebenfalls herzlich willkommen heissen wir alle (ohne Stimmrecht), die sich unserer Kirchgemeinde verbunden fühlen und diese mittragen. Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung (Trakt. 1), die Jahresrechnung 2021 (Trakt. 2), die Verträge zum Antrag Pfrundland (Trakt. 3) sowie weitere Erläuterungen zu einzelnen Traktanden können, sobald sie verfügbar sind, im Sekretariat im reformierten Kirchlichen Zentrum Ittigen oder untenstehend eingesehen werden.
Kirchgemeinderat Ittigen
Die Präsidentin: Franziska Gagliardi
Sekretariat: Evelyn Schranz
Erläuterung Traktandum 2:
Die Rechnung 2021 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 360’932.33. Details entnehmen Sie der Rechnung 2021.
Erläuterung Traktandum 3:
Nachdem Ende 2021 ein Wettbewerb zu einem Siegerprojekt geführt hat, haben die Eigentümer (drei Kirchgemeinden und ein privater Eigentümer) mit dem zukünftigen Bauberechtigten einen Baurechtsvertrag ausgehandelt. Die Eckdaten dieses Vertrages sollen nun von den Kirchgemeinden genehmigt werden, während die Details durch die Kirchgemeinderäte bestimmt werden. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Überbauung des Pfrundlandes und den jährlich zu entrichtenden Baurechtszins.
Erläuterungen Traktanden 4 und 5:
Marc Matter beendet nach 4½ Jahren seine Tätigkeit als Ratsmitglied per Ende Juni 2022. Der Kirchgemeinderat schlägt Michael Dornbierer und Christian Rohrbach als neue Ratsmitglieder ab Juli 2022 vor. Die beiden stellen sich im Menu und untenstehend im Dokument 5 vor.