Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 30. November 2025
im Kirchlichen Zentrum Ittigen
ca. 11.00 Uhr im Anschluss an den Gottesdienst
Traktanden:
Stimmberechtigt sind alle seit 3 Monaten in Ittigen oder Worblaufen wohnhaften evangelisch-reformierten Gemeindeglieder ab 18 Jahren. Die Stimmberechtigung wird anhand des Stimmrechtsregisters direkt bei der Teilnahme an der Versammlung festgestellt. Ebenfalls herzlich willkommen heissen wir alle (ohne Stimmrecht), die sich unserer Kirchgemeinde verbunden fühlen und diese mittragen.
Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung, das Budget mit Steueranlage 2026 sowie weitere Erläuterungen können ab Ende Oktober im Sekretariat des Kirchlichen Zentrums Ittigen oder auf der Webseite eingesehen werden.
Kirchgemeinderat Ittigen
Die Präsidentin: Franziska Gagliardi
Sekretariat: Evelyn Schranz
Aus der Sitzung vom 8. September 2025
Aus der Sitzung vom 18. August 2025
Dominique Baumann hat im Rat zum aktuellen Stand "Zukunft KZI" und dem Projekt mit dem Bibelesebund (BLB) informiert.
Am nächsten FörderDate wird die Gemeinde erneut ausführlich in das Thema miteinbezogen. Der Termin wurde auf den Zeitplan mit dem BLB abgestimmt, darum findet das
diesjährige Herbst-FörderDate ausnahmsweise erst im Spätherbst statt. Das genaue Datum folgt in der App und auf der Homepage.
Die ausführliche Dokumentation zur "Zukunft KZI" ist untenstehend aufgeschaltet.
Der Kanton Bern hat per 1. März 2023 ein Gesetz zur digitalen Verwaltung erlassen. Behörden, darunter auch Kirchgemeinden, müssen bis spätestens 1. März 2027 ein GEVER-System einführen. Der Kirchgemeindeverband lancierte 2024 das Projekt PulsNetz, um eine einheitliche Software bereitzustellen. Der KGR stimmte der Teilnahme im September 2024 zu und genehmigte nun die Verträge. Die Installation beginnt Anfang 2026.
Der KGR hat Grundsatzdiskussionen zur Handhabung von Vikariaten in unserer Gemeinde geführt. Der Rat ist der Ansicht, dass unsere Gemeinde für Vikarinnen und Vikare viel zu bieten hat und ein ideales Lernumfeld für angehende Pfarrpersonen bietet. Man will zur Frequenz keine festen Regeln definieren, sondern von Fall zu Fall zu entscheiden, ob ein Vikar/eine Vikarin bei uns passend ist und die Rahmenbedingungen für eine gute Ausbildung gegeben sind.
Seit dem 1. Januar 2024 ist zu den amtlichen Publikationen eine neue kantonale Weisung in Kraft. Nach BSIG Nr. 1/170.11/9.4 gilt für unsere Kirchgemeinde (analog zur politischen Gemeinde Ittigen) die Onlineplattform «ePublikation für Gemeinden und Städte»* als offizielles amtliches Publikationsorgan.
Unsere Einladungen zur Kirchgemeindeversammlung werden 30 Tage vor der Versammlung nebst der bisherigen Veröffentlichung im Menu und in der Bantigerpost elektronisch hier auf der Homepage und unter dem oben genannten Link aufgeschaltet. Im gedruckten Anzeiger erscheint sie nicht mehr.
Alle anderen öffentlichen Bekanntmachungen wie die Änderung von Verordnungen oder Reglementen erscheinen ebenfalls auf dieser Onlineplattform. Der Kirchgemeinderat macht jeweils auf unserer Homepage und in der App darauf aufmerksam.
* Empfehlung zur Handhabung: Beim Filter auf der Linken Seite bei "publizierender Stelle" "Kirchgemeinde Ittigen" eingeben.
Kontakt Kirchgemeinderat und Kirchgemeindeversammlung:
Franziska Gagliardi, Kirchgemeinderatspräsidentin, f.gagliardi@refittigen.ch / Evelyn Schranz, Aktuariat, schranz@refittigen.ch